Umzug bei alg2


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Wohnungsumzug bei ALG 2 EmpfängerInnen.

 

Im Rahmen des Leistungsbezuges ist ein ALG 2 (Hartz4)–Empfänger verpflichtet, jeden Wohnungswechsel unverzüglich mitzuteilen.

Dies bedeutet für dich:

Immer erst einen Termin über die Kundentheke des Jobcenters mit der Leistungsabteilung ausmachen, um alles zu besprechen.

Falls ein Umzug innerhalb des Jobcenter-Bezirkes stattfinden soll:

Bereits vor Abschluss eines Mietvertrages muss ein Umzug vom Jobcenter zugestimmt werden. Ein Umzug, der mit Kosten verbunden ist, kann nur zugestimmt werden, wenn er erforderlich und angemessen ist.

Erforderlich:

z.B. bei Familienzuwachs, nach Wohnungslosigkeit, oder wenn das Jobcenter den Umzug fordert (wenn die alte Wohnung zu teuer, also nicht mehr angemessen ist).

Angemessen:

Die Wohnkosten orientieren sich an Tabellen, die die Städte und Gemeinden dem Jobcenter zur Verfügung stellen und an die sich das Jobcenter halten muss.

Also:

Falls dies alles zutrifft und du eine Wohnung gefunden hast (was zur Zeit eigentlich fast nicht möglich ist, denn es gibt einerseits fast keine günstigen Wohnungen und es gibt fast keine Vermieter, die wochenlang warten, bis eine Entscheidung getroffen wird, und es gibt auch fast keine Vermieter, die an ALG 2 BezieherInnen vermieten…), dann obacht:

Keinen Mietvertrag unterschreiben, bevor das Jobcenter nicht zugestimmt hat.

Du bekommst vom Jobcenter eine Mietangebotsbescheinigung, die der Vermieter vollständig ausfüllen muss.

Und:

Du musst einen Fragebogen ausfüllen, den du auch vom Jobcenter erhälst.

Falls du das alles erledigt hast und das Jobcenter zugestimmt hat, dann darfst du den Mietvertrag unterschreiben und erhälst neben der Zusage der Mietübernahme auch die Möglichkeit, Umzugsbeihilfe, Mietkaution und ggf. Erstausstattung zu beantragen. Auch dies alles muss schriftlich beantragt werden.

Falls die Miete direkt an den Vermieter gehen soll:

Auch das musst du schriftlich beantragen!

Falls du dich an all das nicht gehalten hast, z.B. wenn es ganz schnell gehen muss, weil du einfach nur froh bist, überhaupt eine Wohnung zu bekommen, dann:

Dann wird die Miete lediglich im angemessenen Umfang oder wie bisher bezahlt. Es gibt keine Mietkaution (die übrigens sowieso nur auf Darlehensbasis ist, und zurück bezahlt werden muss) und auch keine Übernahme der Umzugskosten.

Und wenn du unter 25 Jahre alt sind, dann werden Mietkosten grundsätzlich nur nach Genehmigung des Jobcenters übernommen, und das nur in begründeten Ausnahmefällen.

Noch komplizierter wird es, wenn du außerhalb des bisherigen Jobcenter-Bezirkes ziehen willst:

Vor der Anmietung musst du dich dann an das Jobcenter des Wunschortes wenden und dort um Genehmigung bitten.

Obacht:

Die angemessenen Wohnkosten können dort anders sein wie hier in der Region!

Dort gibt es auch eine Mietangebotsbescheinigung, die vor Vertragsabschluss beim Jobcenter abgegeben und genehmigt werden muss.

Also:

Falls du z.B. nach Kaiserslautern ziehen möchtest, musst du erst dort zum Jobcenter gehen, dich über die angemessenen Wohnkosten informieren, dir eine Mietangebotsbescheinigung geben lassen, diese vom zukünftigen Vermieter ausfüllen lassen, diese genehmigen lassen und dann erst darfst du den Mietvertrag unterschreiben.

Aber bevor du dies alles tust, musst du hier zum Jobcenter gehen, brauchst die Zustimmung für den beabsichtigten Umzug und erhält einen Fragebogen, den du ausfüllen musst.

Erst nach Zusage hast du z.B. die Möglichkeit Umzugskosten und anderes zu beantragen. Diese Kosten übernimmt das Jobcenter, das für dich bisher zuständig war.

Also zusammengefasst:

  1. Termin hier beim Jobcenter, Leistungsabteilung vereinbaren und dort den Umzugswunsch besprechen, egal ob innerhalb oder außerhalb des Bezirkes.
  2. Wenn Umzugswunsch außerhalb des Bezirkes. Dort zum Jobcenter gehen.
  3. Mietangebotsbescheinigung ausfüllen lassen vom Vermieter.
  4. Genehmigen lassen.
  5. Mietvertrag unterschreiben.
  6. Kaution, Umzugsbeihilfe, Erstausstattung beantragen und genehmigen lassen.
  7. Umziehen.

Aber:

Das hört sich alles recht einfach an, ist es aber nicht. Denn: Häufig hast du ja einen geltenden Mietvertrag, aus dem du nicht so einfach herauskommst. Üblich sind 3 Monate Kündigungsfrist und welcher zukünftige Vermieter wartet 3 Monate?

Besonders übel ist es, wenn du in einer Wohnung wohnst, die nicht angemessen ist, d.h. das Jobcenter die Miete nicht mehr vollständig übernehmen wird.

Du erhältst vom Jobcenter ein Schreiben, in dem dir mitgeteilt wurde, dass die Miete nur noch eine bestimmte Zeit voll übernommen wird.

Tipp:

Dann sammle deine Eigenbemühungen, dass du dich um eine günstigere Wohnung kümmerst, z.B. durch Zeitungsannoncen, Warteliste bei er WBG oder anderen Vermietern, durch Internet etc. und lege diese vor- dann muss das Jobcenter weiterhin die bisherige Miete übernehmen.


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