WAS BIETEN WIR AN:
Die Mitarbeiter des SoliPakt führen folgende Arbeiten aus:
Es handelt sich dabei ausschließlich um Tätigkeiten, die von gewerblichen Firmen nicht übernommen werden.
Weiterhin um Dienstleistungen, die Betroffene mit geringem Einkommen normalerweise nicht bezahlen können.
Unterstützt wird das Projekt vom Jobcenter Deutsche Weinstraße und Spendenmittel.
Wer beauftragt den SoliPakt:
Jeder der zu einem der folgenden Personenkreise oder Gruppen gehört kann uns beauftragen:
Kontakt
Frau Christine Kaul
Tel: 06321-355340 eMail: kaul@lichtblick-nw.de
Montag 9:30 Uhr bis 12:00 Uhr und 13:00 Uhr bis 14:00 Uhr
Dienstag 9:30 Uhr bis 12:00 Uhr
Mittwoch 10:30 Uhr bis 12:00 Uhr und 13:00 Uhr bis 14:00 Uhr
Donnerstag 9:00 Uhr bis 12:00 Uhr
Haftungsbeschränkung
Träger der Tagesbegegnungsstätte Lichtblick ist das Protestantische Dekanat Neustadt an der Weinstraße. Die Tagesbegegnungsstätte Lichtblick ist gemeinnützig im Sinne der Abgabenordnung.
Sie hat also keine Gewinnerzielungsabsicht. Alle Einnahmen, die durch die Umzugshilfen im weiteren Sinn erzielt werden. dienen gemeinnützigen Zwecken.
Die von der Tagesbegegnungsstätte Lichtblick eingesetzten Umzugshelfer sind in der Regel ungeschulte Kräfte und keine Möbelspediteure.
Aus diesem Grund ist es der Tagesbegegnungsstätte Lichtblick auch möglich, Umzugshilfen kostengünstiger anzubieten wie gewerbliche Umzugsunternehmen.
Die Tagesbegegnungsstätte Lichtblick bzw. das Protestantische Dekanat Neustadt an der Weinstraße als deren Träger schließen deshalb die Haftung für sich und ihre
Erfüllungsgehilfen für einfach fahrlässig verursachte Schäden an Umzugsgütern, anderen beweglichen Gegenständen und an Gebäuden bzw. Grundstücken aus. Dieser Ausschluss gilt
nicht für Schadenersatzansprüche, die auf einer grob fahrlässigen oder vorsätzlichen Verletzung von Pflichten der Tagesbegegnungsstätte Lichtblick oder seiner Erfüllungsgehilfen beruhen
sowie bei der Verletzung von Leben, Körper und Gesundheit. Der Haftungsausschluss gilt auch nicht bei der Verletzung von sogenannten vertraglichen kardinalpflichten.